04-03-2014, 12:26
(04-03-2014, 12:09)Sixteen Tons schrieb: Aber wenn er letztendlich die Kosten auch bei Obsiegen zahlen muß, kann er dann nicht im Innenverhältnis einen Ausgleich von der Ex fordern?
Wäre mir neu, vielleicht gibts ja eine Möglichkeit. Da sie aber Verfahrenskostenhilfe erhalten hat, dürfte da so oder so nichts zu holen sein.
Hinsichtlich des Anwalts: Ob Anwaltspflicht besteht, weiss ich nicht. Bei einer Familienstreitsache am Amtsgericht würde sie betehen, d.h. er MUSS einen Anwalt bezahlen um das Verfahren überhaupt führen zu können. Eine Familiensache geht am AG ohne Anwalt. Siehe §111 bis §114 FamFG.