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Narrenfreiheit durch VKH?
#11
(04-03-2014, 11:32)Pinke Ohnesorg schrieb: also der Anwalt, so hab ich´s jedenfalls verstanden hat mir sehr dezidiert zu Verstehen gegeben, dass ich meine Kosten, auch wenns letztlich für mich entschieden wird in JEDEM Falle selber tragen muss. Also nich nur als "Risikovorschuss" falls ich doch noch verlieren sollte.

Soweit ich weiß gibt es drei mögliche Kostenentscheidungen:

1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner (also du). Hierbei müsstest du sämtliche Gerichtskosten plus die Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwaltes tragen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Hierbei trägt jeder die Gerichtskosten hältig, sowie die Kosten des eigenen Anwaltes.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Hierbei trägt deine Ex die Kosten und zwar sämtliche Gerichtskosten (werden ggf. über VKH abgedeckt), die Kosten ihres eigenen Anwaltes (werden auf jeden Fall über VKH abgedeckt) sowie die Kosten deiner Rechtsverteidigung (werden NICHT über VKH abgedeckt, muss sie also trotz Bedürftigkeit aus eigener Tasche zahlen).

Eine Entscheidung im Sinne von "Du gewinnst den Prozeß, der Ex werden die Kosten auferlegt, aber du musst trotzdem deinen Anwalt selbst zahlen weil sie VKH bekommt" wäre mir völlig neu. Zumal dein Anwalt das ja gar nicht absehen kann, welche Kostenentscheidung das Gericht treffen wird.
Die Aussage vorab, du müsstest in jedem Fall deine eigenen Kosten tragen, halte ich insofern für falsch.
Bin aber kein Anwalt, daher unter Vorbehalt einer Belehrung durch "Besserwissende".
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Narrenfreiheit durch VKH? - von Pinke Ohnesorg - 04-03-2014, 08:54
RE: Narrenfreiheit durch VKH? - von Jessy - 04-03-2014, 10:09
RE: Narrenfreiheit durch VKH? - von Jessy - 04-03-2014, 11:11
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