04-03-2014, 13:24
Die gegnerische Seite moechte mir jetzt das Urteil zustellen lassen gem. Verordnung EG1393/2007. Wie soll denn das funktionieren? Gem. dieser Verordnung ist das Gericht an meinem Wohnsitz zuständig. Ich habe mich jedoch in DE abgemeldet und dem Familiengericht in FR lediglich eine Postadresse mitgeteilt. An dieser Adresse kann natürlich die Annahme von Einschreiben verweigert werden.
Gruß
Pennfred
Gruß
Pennfred