04-03-2014, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2014, 16:34 von Pinke Ohnesorg.)
Hey, erstmal danke für Euer aller Bemühen ![Smile Smile](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Es ging um einen Teilentzug des gemeinsamen Sorgerechts. Anwalt brauchte ich nicht, auch nicht bei der Beschwerde ans OLG.
Interessant hierzu vielleicht auch noch, dass Madame die Klage während einer noch laufenden Mediation eingereicht hatte, was mich zu der Formulierung veranlaßte die Klage sei willkürlich. Das hat das OLG wohl u.a. ähnlich gesehen bei der Zulassung meiner Beschwerde.
und @Petrus: mal mal den Teufel nicht an die Wand, obwohl da eine gewisse Ähnlichkeit mit der unfähigen Richterin mit Minuszeichen im Nachnamen besteht![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Die wird jedenfalls etwas vorsichtiger sein, um sich nicht noch einmal vor dem OLG so zu blamieren.
Im Übrigen wäre ja eine Zivilklage (oder wie das heißt) im Nachgang auch nicht so schlecht, als Bewußtseins erweiternde Maßnahme seitens Madame sozusagen, die Kohle würd ich nie sehen, aber sie hätte ja dann die Gerichtskosten wahrscheinlich an der Backe, dann sieht sie mal wie sowas ist![Shy Shy](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/shy.gif)
ach ja noch was: es handelte sich formell um eine "Beschwerde" ans OLG, nicht um einen "Widerspruch" (oder wie das heißt, ich kannte diesen Unterschied überhaupt nicht...)
![Smile Smile](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Es ging um einen Teilentzug des gemeinsamen Sorgerechts. Anwalt brauchte ich nicht, auch nicht bei der Beschwerde ans OLG.
Interessant hierzu vielleicht auch noch, dass Madame die Klage während einer noch laufenden Mediation eingereicht hatte, was mich zu der Formulierung veranlaßte die Klage sei willkürlich. Das hat das OLG wohl u.a. ähnlich gesehen bei der Zulassung meiner Beschwerde.
und @Petrus: mal mal den Teufel nicht an die Wand, obwohl da eine gewisse Ähnlichkeit mit der unfähigen Richterin mit Minuszeichen im Nachnamen besteht
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Die wird jedenfalls etwas vorsichtiger sein, um sich nicht noch einmal vor dem OLG so zu blamieren.
Im Übrigen wäre ja eine Zivilklage (oder wie das heißt) im Nachgang auch nicht so schlecht, als Bewußtseins erweiternde Maßnahme seitens Madame sozusagen, die Kohle würd ich nie sehen, aber sie hätte ja dann die Gerichtskosten wahrscheinlich an der Backe, dann sieht sie mal wie sowas ist
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ach ja noch was: es handelte sich formell um eine "Beschwerde" ans OLG, nicht um einen "Widerspruch" (oder wie das heißt, ich kannte diesen Unterschied überhaupt nicht...)