04-03-2014, 18:20
Nochmal. Ich weiß doch was das französische Gericht geurteilt hat, da mir eine Kopie des Strafbefehls vorliegt. Dies gilt aber nicht als zugestellt und damit kann dann wahrscheinlich auch nicht die Verzinsung beginnen. Jetzt muss man mir aus Frankreich diesen Wisch zustellen, ich bin aber nicht mehr in DE gemeldet, habe allerdings noch einen Briefkasten bei meinen Eltern, aber nicht mehr als das. Man kann also Post einwerfen, aber kein Einschreiben quittiert bekommen (wenn ich es nicht will) und natürlich auch nichts pfänden. Die Frage war doch jetzt ob man gem. EG1393/2007 überhaupt zustellen kann, da ich nicht in DE gemeldet bin?
Gruß
Pennfred
Gruß
Pennfred