04-03-2014, 19:09
Mit öffentlichem Interesse hat das nichts zu tun und ist schon deswegen Quatsch, weil Betrug ein Offizialdelikt ist. Öffentliches Interesse muss begründet werden, wenn ein Staatsanwalt ein Antragsdelikt oder relatives Antragsdelikt von Amts wegen verfolgen will oder wenn er das Verfahren gegen Auflage einstellen will. So oder so ist das für dich nicht relevant.
Es ist insofern relevant, dass du nun weißt, dass niemand will, dass die Mutter zur Rechenschaft gezogen werden soll. Aber abgesehen davon halte ich das während eines Umgangsverfahrens auch nicht unbedingt für klug, aber das sagte ich ja schon.
Es ist insofern relevant, dass du nun weißt, dass niemand will, dass die Mutter zur Rechenschaft gezogen werden soll. Aber abgesehen davon halte ich das während eines Umgangsverfahrens auch nicht unbedingt für klug, aber das sagte ich ja schon.