04-03-2014, 20:02
(04-03-2014, 19:44)Pinke Ohnesorg schrieb: Hoffe jetzt is verständlicher:-)
Nee, gar nicht. In einer Kindschaftssache war ja wohl dein persönliches Erscheinen mit Androhung von Ordnungsgeld im Falle der Zuwiderhandlung angeordnet und du bist einfach nicht hingegangen? Das ist ja ne dolle Nummer.
Wenn ich das richtig sehe, hast du gegen einen Versäumnisbeschluss Einspruch eingelegt.
Das Problem wird wohl sein, dass du keine VKH mehr beantragen kannst, weil das Verfahren schon darüber hinaus ist. Deswegen will der Anwalt wohl Kohle sehen. Von Anwälten, die Cash haben wollen, sollte man grundsätzlich die Finger lassen.
Aber ich steige noch nicht wirklich durch. Was hat die Mutter denn beantragt und mit welcher Begründung?