04-03-2014, 20:54
Die VKH-Rechtslage ist nicht verworren, sondern im Wesentlichen so, wie sie hier dargestellt wurde. Übersetzt heißt das, dass dir der 300EUR-Anwalt Mist erzählt hat.
Wenn du dich mit einem Anwalt wohler fühlst, dann nimm dir einen. Das Problem ist nur, dass Anwälte Teil des Systems sind. Anwälte sind Unternehmer (das ist technisch gesehen nicht ganz richtig, aber trotzdem) und arbeiten in erster Linie für sich. Das solltest du einfach im Hinterkopf behalten.
Unterm Strich macht es weniger Mühe sich selbst zu vertreten, als dem Anwalt permanent auf die Finger schauen und klopfen zu müssen. Wenn es wirklich brennt, kann es durchaus sinnvoll sein mit einem Anwalt zu arbeiten, weil er häufig die nötigen Kungelkontakte und -kanäle hat oder wenn du ohne Anwalt vor Gericht zusammenbrichst macht es ebenfalls Sinn einen zu beauftragen. Es gibt andererseits mehr als genug Konstellationen, bei denen ein Anwalt eher hinderlich ist.
Das musst du letztlich selbst entscheiden.
Ich habe mich in der Hälfte meiner bisher ungefähr zwölf Verfahren selbst vertreten und habe keinen Nachteil dadurch erlitten.
Wenn du dich mit einem Anwalt wohler fühlst, dann nimm dir einen. Das Problem ist nur, dass Anwälte Teil des Systems sind. Anwälte sind Unternehmer (das ist technisch gesehen nicht ganz richtig, aber trotzdem) und arbeiten in erster Linie für sich. Das solltest du einfach im Hinterkopf behalten.
Unterm Strich macht es weniger Mühe sich selbst zu vertreten, als dem Anwalt permanent auf die Finger schauen und klopfen zu müssen. Wenn es wirklich brennt, kann es durchaus sinnvoll sein mit einem Anwalt zu arbeiten, weil er häufig die nötigen Kungelkontakte und -kanäle hat oder wenn du ohne Anwalt vor Gericht zusammenbrichst macht es ebenfalls Sinn einen zu beauftragen. Es gibt andererseits mehr als genug Konstellationen, bei denen ein Anwalt eher hinderlich ist.
Das musst du letztlich selbst entscheiden.
Ich habe mich in der Hälfte meiner bisher ungefähr zwölf Verfahren selbst vertreten und habe keinen Nachteil dadurch erlitten.