04-03-2014, 21:44
@Beppo
Die gegnerische Anwältin bekommt das Geld bei gewährter VKH von der Landeskasse oder Finanzverwaltung oder wie es sich auch immer in deinem Bundesland nennt. Je nach Kostenentscheidung bekommt deine RAin erstmal nichts und wird sich mit ihrer Forderung an dich wenden. Die Landeskasse oder Finanzverwaltung wird sich mit Sicherheit an dich wenden.
Also gar nicht doof! Außer für dich natürlich.
Die gegnerische Anwältin bekommt das Geld bei gewährter VKH von der Landeskasse oder Finanzverwaltung oder wie es sich auch immer in deinem Bundesland nennt. Je nach Kostenentscheidung bekommt deine RAin erstmal nichts und wird sich mit ihrer Forderung an dich wenden. Die Landeskasse oder Finanzverwaltung wird sich mit Sicherheit an dich wenden.
Also gar nicht doof! Außer für dich natürlich.