04-03-2014, 23:31
(04-03-2014, 22:28)geplagter schrieb: Problematisch wird das wohl mit dem Betreuungsunterhalt, richtig? Ergeben sich hierbei Nachteile für die Kindesmutter? Stichwort: Hartz 4? Bekommt die Kindesmutter dann kein Hartz 4? Oder wie verläuft das Ganze nun?
Ich vermute, du spielst auf den Fall an, dass sich die Eltern in einem Vergleich oder Vertrag auf Null Unterhalt einigen und die Mutter anschliessend zur ARGE marschiert, um Sozialleistungen zu verlangen.
Das klappt natürlich nicht, denn dann würde der Vergleich zu Lasten Dritter geschlossen. Vater spart Unterhalt, Mutter wird dadurch bedürftig und will Sozialleistungen. Geht nicht.