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Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen?
#3
Allgemein gesagt ist es immer am besten, wenn sich zwei erwachsene Menschen untereinander verständigen können, ohne den Staat (in welcher Form auch immer) ins Benehmen ziehen zu müssen. Bezogen auf Dein konkretes Beispiel reden wir über ein ehem. Paar, dass nicht miteinander verheiratet war und ein gemeinsames Kind hat. Klar kann man das so vereinbaren, an sich kein Problem. So lange die Frau mit dem vereinbarten "Kindesunterhalt" finanziell klar kommt ist alles ok. Allerdings setzt diese Annahme voraus, daß sie darüber hinaus, entweder über ein geregeltes Einkommen oder über Vermögen verfügt. Wenn sich an diesem Zustand etwas ändert und sie staatl. Hilfen beantragt, dann ist die getroffene Veinbarung in der Tat hinfällig. Ebenso hinfällig wäre die vormals getroffene Vereinbarung, wenn die Dame auf die Idee kommt, keinen Bock mehr zum arbeiten zu haben und es sich einfach anders überlegt hat. Dann gibt es mindestens für die nächsten 3 Jahre Betreuungsunterhalt, Verdienstausfall zu 100% wenn sie denn eine Arbeitsstelle hatte, diverse Mehr- und Sonderbedarfe etc. D.h sie hat Dich jederzeit in der Hand, folglich ist Deine Annahme richtig, rechtlich bindend ist das nicht.
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RE: Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen? - von TSV 1860 Muenchen - 04-03-2014, 23:39
RE: Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen? - von the notorious iglu - 05-03-2014, 22:58
RE: Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen? - von the notorious iglu - 06-03-2014, 20:31
RE: Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen? - von the notorious iglu - 07-03-2014, 10:05

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