05-03-2014, 07:03
@geplagter...
Du liegst mit deiner Vermutung vollkommen richtig.
Wenn bzw. falls die KM aus dem von dir benannten fiktiven Part zum Amt geht (gehen muss?) und von dort Leistungen erhält, schert sich kein deutsches Amt mit Arbeitsgrundlage Unterhalt um Vereinbarungen von Eltern untereinander auf Basis privat.
Du liegst mit deiner Vermutung vollkommen richtig.
Wenn bzw. falls die KM aus dem von dir benannten fiktiven Part zum Amt geht (gehen muss?) und von dort Leistungen erhält, schert sich kein deutsches Amt mit Arbeitsgrundlage Unterhalt um Vereinbarungen von Eltern untereinander auf Basis privat.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.