05-03-2014, 13:40
@Pennfred
Wenn Du nicht gemeldet bist, kann Dir grundsätzlich nichts zugestellt werden. In Deinem Fall funktioniert nicht einmal das Einwurf-Einschreiben. Da aber der Titel schon existiert und von Dir offensichtlich nicht bestritten wurde, bedarf für die Rechtswirksamkeit nicht der persönlichen Zustellung - Aushang oder Amtsblatt-Veröffentlichung reicht. Sicherlich sehen die französischen Prozessordnungsregeln hier umfangreiche Möglichkeiten vor. Üblicherweise ist die Konsequenz bei Nichteinhaltung der Zahlungsauflage aus dem Titel in Strafsachen eine Ersatzhaft und nicht Verzugszinsen - das geht dann so, wie hier beschrieben: Rate von Geldstrafe zu spät bezahlt, Haft?
Eine Verzinsung beginnt nicht mit dem Verzug nach Zustellung, sondern mit dem Verzug nach Feststellung des Zahlungsschuldtermins im Titel. Insbesondere in Familiensachen oder im Sozialrecht kann das auch rückwirkend der Fall sein. Wie gesagt, liegt die Sachlage in in Strafsachen anders und falls es überhaupt eine Rolle spielt, solltest Du einen Französischen Rechtsanwalt für Strafrecht fragen, welche Konsequenzen in Deinem konkreten Fall (keine Meldeadresse, Titel rechtswirksam aber nicht persönlich zugestellt, Zahlungsverzug der Strafe) eintreten. Hier ist noch ein Erfahrungsbericht aus DE. Vielleicht reicht es, aufgrund der Verjährungsfristen und Deiner Abwesenheit, Gras über die Sache wachsen zu lassen.
Wenn Du nicht gemeldet bist, kann Dir grundsätzlich nichts zugestellt werden. In Deinem Fall funktioniert nicht einmal das Einwurf-Einschreiben. Da aber der Titel schon existiert und von Dir offensichtlich nicht bestritten wurde, bedarf für die Rechtswirksamkeit nicht der persönlichen Zustellung - Aushang oder Amtsblatt-Veröffentlichung reicht. Sicherlich sehen die französischen Prozessordnungsregeln hier umfangreiche Möglichkeiten vor. Üblicherweise ist die Konsequenz bei Nichteinhaltung der Zahlungsauflage aus dem Titel in Strafsachen eine Ersatzhaft und nicht Verzugszinsen - das geht dann so, wie hier beschrieben: Rate von Geldstrafe zu spät bezahlt, Haft?
Eine Verzinsung beginnt nicht mit dem Verzug nach Zustellung, sondern mit dem Verzug nach Feststellung des Zahlungsschuldtermins im Titel. Insbesondere in Familiensachen oder im Sozialrecht kann das auch rückwirkend der Fall sein. Wie gesagt, liegt die Sachlage in in Strafsachen anders und falls es überhaupt eine Rolle spielt, solltest Du einen Französischen Rechtsanwalt für Strafrecht fragen, welche Konsequenzen in Deinem konkreten Fall (keine Meldeadresse, Titel rechtswirksam aber nicht persönlich zugestellt, Zahlungsverzug der Strafe) eintreten. Hier ist noch ein Erfahrungsbericht aus DE. Vielleicht reicht es, aufgrund der Verjährungsfristen und Deiner Abwesenheit, Gras über die Sache wachsen zu lassen.
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