30-04-2009, 21:38
blue schrieb:Auf die Tatsache, dass in diesem Fall der Vater der hauptbetreuende Elternteil war, ist meines Erachtens nicht so sehr drauf zu verweisen.
Woraus ziehst du diesen Schluss? Das BVerfG weist auf diesen Umstand extra hin: "Gerade wenn das Kind – wie hier – plötzlich aus der Obhut seines bislang hauptsächlich betreuenden Elternteils entrissen (...) wird"
(30-04-2009, 18:55)blue schrieb: Ich trau mich nicht, dieses hier zu veröffentlichen, sonst werde ich als
Neuling hier in diesem Forum gesteinigt.
Ach was, zier dich nicht, es gibt keinen Neulings-Malus.