07-03-2014, 07:34
(07-03-2014, 00:28)Pennfred schrieb: Das ist eben die Frage mit den Schulden. Ich habe nicht mehr vor mich in Europa niederzulassen, muss jedoch geschäftlich immer wieder nach DE einreisen. (...) Ich lasse mich doch von keinem Staat und von keiner Frau in die Zwangsarbeit bringen, d. h. ich arbeite und die geben meine Kohle aus. (...) Es handelt sich hier um eine peine privee, Privatstrafe. Hieraus kann sicherlich keine Haft abgeleitet werden, so auch die Auskunft vom Anwalt. Meine Schulden der Exe gegenüber wachsen lediglich.
Also meine persönliche Erfahrung ist: Schulden bei der Ex, bei der Gerichtskasse und Ermittlungsverfahren wegen §170 StGB bei der Staatsanwaltschaft haben bei mir noch zu keinen Problemen bei der Einreise geführt. Ich war auch mehrfach kurzzeitig in Deutschland gemeldet, an den jeweiligen Adressen kam auch nichts an. Meine Adresse im Ausland war bekannt, wenn auch "sicheres" Drittland. Nichts ist passiert.
Da Deine Schulden reine Geldangelegenheiten sind und außerdem aus Frankreich kommen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein Problem werden wird, wenn Du nach D'land einreist. Bei Einreise nach Charles de Gaulle kann das etwas anders laufen.
Im schlimmsten Fall wirst Du nach Deiner aktuellen Adresse gefragt und es droht ggf eine Taschenpfändung, auf beides solltest Du vorbereitet sein.
Gruß
Clint