07-03-2014, 20:27
Deine EVs und das Studium interessiert das UH-Recht einen feuchten Kehrricht.
Will heißen: Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung - sollte es eine UH-Klage gegen dich geben, wird man dich höchstwahrscheinlich an Hand von fiktivem Einkommen zu UH verdonnern, falls du nicht SEHR GUTE Gründe hast, warum dein Studium jetzt unbedingt nötig ist und du deswegen nicht arbeiten kannst. Dann kommt der GV noch viel öfter, und es laufen noch viel mehr Schulden auf.
Und so du dann dein Studium irgendwann beendet hast und was verdienst, wird dir davon nicht mehr bleiben als dir jetzt bleibt.
Will heißen: Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung - sollte es eine UH-Klage gegen dich geben, wird man dich höchstwahrscheinlich an Hand von fiktivem Einkommen zu UH verdonnern, falls du nicht SEHR GUTE Gründe hast, warum dein Studium jetzt unbedingt nötig ist und du deswegen nicht arbeiten kannst. Dann kommt der GV noch viel öfter, und es laufen noch viel mehr Schulden auf.
Und so du dann dein Studium irgendwann beendet hast und was verdienst, wird dir davon nicht mehr bleiben als dir jetzt bleibt.