08-03-2014, 12:59
ich denke nicht, dass dem Antrag stattgegeben wird.
Interessant ist ja seine Begründung. Mglw macht die KM den Fehler und weist darauf hinne, dass du den Jungen abredewidrig nicht pünktlich wieder "zur Verfügung gestellt" hattest.
Mit dem Kindergarten sich zu zanken, macht unter diesen Umständen keinen Sinn. Das auflaufende Verfahren sollte genutzt werden, um die eigene Position als Vater zu stärken.
Manchmal drehen sie einfach durch.
Ich erinnere mich, dass die Mutter meines Kindes über ihre RAin(!) den Umgang ganz auszuschließen beantragt hatte, weil ich meiner Tochter ein wenig Salbe auf ihr juckendes Augenlid aufgetragen hatte.
Sowas mit Dummheit zu bezeichnen, trifft es nicht richtig und ist wohl eher eine Verniedlichung.
Interessant ist ja seine Begründung. Mglw macht die KM den Fehler und weist darauf hinne, dass du den Jungen abredewidrig nicht pünktlich wieder "zur Verfügung gestellt" hattest.
Mit dem Kindergarten sich zu zanken, macht unter diesen Umständen keinen Sinn. Das auflaufende Verfahren sollte genutzt werden, um die eigene Position als Vater zu stärken.
Manchmal drehen sie einfach durch.
Ich erinnere mich, dass die Mutter meines Kindes über ihre RAin(!) den Umgang ganz auszuschließen beantragt hatte, weil ich meiner Tochter ein wenig Salbe auf ihr juckendes Augenlid aufgetragen hatte.
Sowas mit Dummheit zu bezeichnen, trifft es nicht richtig und ist wohl eher eine Verniedlichung.
