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Unterhalt bei EV und Studium
#7
Davon sind nur ein paar Euro pfändbar, wenn überhaupt.
Du wirst zu Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen verurteilt, den du nicht bezahlen kannst, da man dir aber kaum etwas pfänden kann, laufen halt weitere Schulden auf. Dank der jüngsten Reform kannst du die auch kaum mehr in eine spätere Insolvenz nehmen. Das kann bedeuten, dass du den Rest deines Arbeiitslebens mit Schulden und/oder laufenden Unterhaltsforderungen tun hast.

Es gibt Schlimmeres im Leben, aber frei bist du nicht mehr.
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RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 07-03-2014, 20:27
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von p__ - 08-03-2014, 13:15
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von sorglos - 08-03-2014, 14:53
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 08-03-2014, 16:00
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 08-03-2014, 21:57
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 09-03-2014, 11:17
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Kindeswohlhandel.de - 10-03-2014, 12:56

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