08-03-2014, 15:52
Sorry, wenn ich dir das so deutlich sagen muss, aber: Du willst/wolltest das Kind nicht. Das ist dein gutes Recht. Du willst auch jetzt keinen Kontakt zum Kind. Auch das ist dein gutes Recht.
In diesem Fall musst du es aber schon der Mutter überlassen, wie sie das Leben des Kindes und ihr Leben als alleinerziehende Berufstätige organisiert.
Anders sieht es erst aus, wenn du deinen Teil der Verantwortung für das (ungewollte) Kind mit übernimmst.
In diesem Fall musst du es aber schon der Mutter überlassen, wie sie das Leben des Kindes und ihr Leben als alleinerziehende Berufstätige organisiert.
Anders sieht es erst aus, wenn du deinen Teil der Verantwortung für das (ungewollte) Kind mit übernimmst.