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Unterhalt bei EV und Studium
#13
Andererseits scheint der TO ALG II zu erhalten, trotz Studium, was in der Regel nichts anderes bedeutet, als dass das JC ihm ein Studium als "Umschulung" genehmigt hat. Das kommt meinem Kenntnisstand zu Folge nicht sonderlich häufig vor und setzt voraus, dass im Rahmen der Erstausbildung für den TO tatsächlich kein geeigneter Job zu finden ist.

Ist aber auch nur Spekulation, solange zur Sachlage keine weiteren Infos vorliegen.

Ggf. wäre ja auch Aufstocken eine Option, wenn man eh schon im ALG II - Bezug ist?
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RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 07-03-2014, 20:27
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von p__ - 08-03-2014, 13:15
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von sorglos - 08-03-2014, 14:53
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 08-03-2014, 16:00
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 08-03-2014, 21:57
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Jessy - 09-03-2014, 11:17
RE: Unterhalt bei EV und Studium - von Kindeswohlhandel.de - 10-03-2014, 12:56

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