11-03-2014, 16:47
@ Lennox:
ich würde auf jeden Fall hin, um das Kind abzuholen. Gerichtsbeschluss zum Umgang als Kopie in der Tasche. Wenn die Herausgabe des Kindes verweigert wird, Polizei rufen und auf Herausgabe pochen. Mit Protokoll des Polizeieinsatzes zu Gericht und Ordnungsgeld beantragen. Eventuell zusätzlich Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung.
Austriake
ich würde auf jeden Fall hin, um das Kind abzuholen. Gerichtsbeschluss zum Umgang als Kopie in der Tasche. Wenn die Herausgabe des Kindes verweigert wird, Polizei rufen und auf Herausgabe pochen. Mit Protokoll des Polizeieinsatzes zu Gericht und Ordnungsgeld beantragen. Eventuell zusätzlich Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1