Pardon, kay.
Ein 5-jähriges Kind gegen seinen Wunsch und ohne drohende Gefahr wegtragen, das ist ein unverhältnismäßiger körperlicher Übergriff. Das geht gar nicht. Die Reaktion des Kindes bestätigt das nur.
Wenn L es nun auf die Spitze teibt, dann wird ihm dieser Übergriff gewaltig um die Ohren fliegen. Garantiert.
Wenn das Kind nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen möchte, dann sollten andere pädagogische Mittel eingesetzt werden. Aber keine Gewalt!
Ich glaube es hackt.
S.
Ein 5-jähriges Kind gegen seinen Wunsch und ohne drohende Gefahr wegtragen, das ist ein unverhältnismäßiger körperlicher Übergriff. Das geht gar nicht. Die Reaktion des Kindes bestätigt das nur.
Wenn L es nun auf die Spitze teibt, dann wird ihm dieser Übergriff gewaltig um die Ohren fliegen. Garantiert.
Wenn das Kind nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen möchte, dann sollten andere pädagogische Mittel eingesetzt werden. Aber keine Gewalt!
Ich glaube es hackt.
S.