11-03-2014, 19:12
Auch nur eine "Meinung": Unterhalt ist grundsätzlich vorschüssig zu zahlen, damit der Empfänger daraus seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In der Vergangenheit ist das ja bereits geschehen, sodaß zumindest von der Zielsetzung her eine rückwirkende Erhöhung nicht zu argumentieren wäre.
Wer nicht taktet, wird getaktet...