12-03-2014, 00:56
Da das JA Beteiligter im Verfahren ist, wirst Du ohnehin Kontakt zu ihm bekommen: Eine Stellungnahme ohne Gespräch mit Dir geht eigentlich nicht.
M. E. solltest Du den Kontakt von Dir aus suchen, denn das ist dann ja auch das Signal, dass Du keine Mängel in Deinem Verhalten siehst und das auch offensiv vertreten wirst. Den gerichtlichen Antrag solltest Du bestehen lassen; wenn das JA etwas außergerichtlich regeln möchte, muß es sich halt beeilen. Den Antrag kannst Du bei gelungener außergerichtlicher Regelung dann immer noch zurück nehmen.
M. E. solltest Du den Kontakt von Dir aus suchen, denn das ist dann ja auch das Signal, dass Du keine Mängel in Deinem Verhalten siehst und das auch offensiv vertreten wirst. Den gerichtlichen Antrag solltest Du bestehen lassen; wenn das JA etwas außergerichtlich regeln möchte, muß es sich halt beeilen. Den Antrag kannst Du bei gelungener außergerichtlicher Regelung dann immer noch zurück nehmen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...