12-03-2014, 10:39
@kindeswohlhandel: Nichts außergwöhnliches. Ergibt sich aus der Vielzahl der Änderungsvorschriften die das möglich machen.
Unterliegen aber auch der Verjährung.
Die meisten dieser Bescheide sind ohnehin aber vorläufig. Siehe Blatt 1 oben: Dieser Bescheid ist nach § "hab ich gerade nicht im Kopf" vorläufig......
Diese Bescheide werden also einer evtl. nachträglichen Prüfung unterworfen.
Unterliegen aber auch der Verjährung.
Die meisten dieser Bescheide sind ohnehin aber vorläufig. Siehe Blatt 1 oben: Dieser Bescheid ist nach § "hab ich gerade nicht im Kopf" vorläufig......
Diese Bescheide werden also einer evtl. nachträglichen Prüfung unterworfen.