12-03-2014, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-03-2014, 11:00 von Clint Eastwood.)
(12-03-2014, 10:15)Mahatu schrieb: Praxistip: Es gibt die Moeglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung Arbeitslosenversicherung fuer alle, die im ausserhalb der EU arbeiten oder selbststaendig sind. (..)
Voraussetzung ist, dass man vor Wegzug Ersatzleistungen nach SGB III bzw. ALG1/2 bezogen hat. Antrag muss innerhalb eines Monats erfolgen.
na dann kommt es fuer mich eh nicht in Frage - habe noch niemals ALG bezogen..
Dennoch rein interessehalber: wenn Du 2 Jahre lang 82 Euro pro Monat einzahlst = 1968 Euro - wieviel ALG 1 kommt dann rueber?
Koennte ich also theoretisch nach D'land ziehen, dort Hartz IV beantragen, auf Jobsuche gehen und falls ich wieder einen Job im Ausland bekomme, mich freiwillig fuer 82 Euro im Monat weiterversichern?!
Na ja, Wikipedia meint, dass das ein Nullsummenspiel ist
"Einzahlungs/Auszahlungs-Verhältnis
Während bis 2010 die freiwillige Arbeitslosenversicherung durchaus attraktiv war, ist dies aufgrund der geänderten Regelungen spätestens ab 2012 mindestens fraglich.
Für Pflegetätigkeiten ergibt sich keine Verschlechterung; für alle anderen Bereiche empfiehlt sich eine erneute Kosten-/Nutzenrechnung."