12-03-2014, 10:56
Es ist ein schlechtes Investment, da die Auszahlungsbeträge in der Regel niedriger oder nicht wesentlich höher sind als der ALG II Anspruch.
Hinzu kommt die Möglichkeit, dass von ALG I in dieser Höhe im Gegensatz zu ALG II der Unterhalt abgezweigt werden kann, weswegen du hier wohl auch vorstellig bist.
Hinzu kommt die Möglichkeit, dass von ALG I in dieser Höhe im Gegensatz zu ALG II der Unterhalt abgezweigt werden kann, weswegen du hier wohl auch vorstellig bist.