Es gibt auch Zivilstreifen. Uniformierte können sich im Hintergrund halten und sollen ggf nur bestätigen, daß der Vater vereinbarungsgemäß Umgang begehrte, ihm das Kind aber nicht herausgegeben wurde. Das kann alles diskret abgewickelt werden.
Ordnungsmittelantrag erst dann, wenn auch Amt und Gericht deutlich Boykott der Mutter erkennen, ihr Verhalten für stark überzogen halten und das väterliche nicht als Gefährdung bewerten. DAS sehe ich hier in weiter Ferne bis gar nicht.
S.
Ordnungsmittelantrag erst dann, wenn auch Amt und Gericht deutlich Boykott der Mutter erkennen, ihr Verhalten für stark überzogen halten und das väterliche nicht als Gefährdung bewerten. DAS sehe ich hier in weiter Ferne bis gar nicht.
S.