13-03-2014, 11:10
Es hätte mich gewundert, wenn es anders gewesen wäre, danke p!
Sehen das alle anderen auch so?
In diesem Fall würde ich bei einer Abänderungsklage hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts, gleich eine Reduzierung des KU nachschieben und dann darauf bestehen, dass der Titel zum 18. befristet wird. Hat man(n) einen Anspruch auf Befristung, oder ist das jetzt auch aus der Mode gekommen?!
Sehen das alle anderen auch so?
In diesem Fall würde ich bei einer Abänderungsklage hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts, gleich eine Reduzierung des KU nachschieben und dann darauf bestehen, dass der Titel zum 18. befristet wird. Hat man(n) einen Anspruch auf Befristung, oder ist das jetzt auch aus der Mode gekommen?!