13-03-2014, 11:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2014, 12:08 von Clint Eastwood.)
Die Juristen sorgen eben dafür, dass den Juristen nie die Arbeit ausgeht.
Da Anwaltspflicht in Unterhaltssachen herrscht habe ich im noch mindestens drei Verfahren vor mir:
1. Abwehren von höherem nachehelichen Unterhalt
2. gleichzeitig Reduktion und Befristung des jetzigen KU Titels auf das 18. Lebensjahr
3. da die Befristung bei 2. vermutlich nicht passieren wird, darf ich dann am 18. Lebensjahr nochmals auf Ende des Titels (gegen mein Kind oder gegen die Mutter?!) klagen und dann den neuen KU direkt mit dem Kind ausmachen
Ist das so richtig?
Männer, zeugt bloß keine Kinder in Deutschland!!!! Und wer heiratet ist sowieso von Blindheit geschlagen..
Da Anwaltspflicht in Unterhaltssachen herrscht habe ich im noch mindestens drei Verfahren vor mir:
1. Abwehren von höherem nachehelichen Unterhalt
2. gleichzeitig Reduktion und Befristung des jetzigen KU Titels auf das 18. Lebensjahr
3. da die Befristung bei 2. vermutlich nicht passieren wird, darf ich dann am 18. Lebensjahr nochmals auf Ende des Titels (gegen mein Kind oder gegen die Mutter?!) klagen und dann den neuen KU direkt mit dem Kind ausmachen
Ist das so richtig?
Männer, zeugt bloß keine Kinder in Deutschland!!!! Und wer heiratet ist sowieso von Blindheit geschlagen..