(12-03-2014, 10:56)Timo Sassi schrieb: Es ist ein schlechtes Investment, da die Auszahlungsbeträge in der Regel niedriger oder nicht wesentlich höher sind als der ALG II Anspruch.
Hinzu kommt die Möglichkeit, dass von ALG I in dieser Höhe im Gegensatz zu ALG II der Unterhalt abgezweigt werden kann, weswegen du hier wohl auch vorstellig bist.
Rechenexempel: 24 x 82 Euro ALG Beitrag (2 Jahre) = 1968 Euro Einzahlung
Bringt dann 12 Monate ALG1 Anspruch = 12 x 1.350 Euro = 16.200 ALG 1 Anspruch
Selbst bei Unterhaltspfaendung runter auf 950 Euro bringt es immerhin noch 11.400 Euro in dem einen Jahr.
Also ein gutes Investment. Und im Gegensatz zu ALG2 braucht Ihr Euer Vermoegen nicht offenzulegen oder zu verwerten. Ihr muesst nur den Vermittlungsbemuehungen der Agentur fuer Arbeit zur Verfuegung stehen und auch Eigeninitiative zeigen. Erreichbarkeitsanschrift z.B. bei Obdachloseneinrichtung reicht. Sehr gut eignet sich dafuer Aachen, wo es auch diverse Moeglichkeiten zum kostenlosen Fruehstuecken oder Mittag sowie Duschen gibt. Im Sommer kann man dann ein paar Monate auf dem Campingplatz leben. Die "Brueder auf der Strasse" oder Sozialarbeiter in den Einrichtungen beraten gerne.
ALG1 kann man auch bis zu 6 Monate ins EU Ausland mitnehmen, Ihr seid also nicht an Deutschland gebunden.