13-03-2014, 21:12
Der Scheidungswunsch kam von meiner Exfrau. Wir hatten uns einvernehmlich getrennt.
Nach dem Scheidungstermin klagte sie das gesamte Sorgerecht ein und einige Zeit später musste ich noch einen Titel unterschreiben, weil ich anfangs mit den Unterhaltszahlungen nicht pünktlich nachkommen konnte. Ich hatte damals sogar ein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber, weil ich annahm, es würde ihr deswegen nicht gutgehen. Ich habe meine Tochter als liebes 4 jähriges Kind in Erinnerung und hatte sie über viele Jahre hinweg sehr vermisst.
Über meine Verwandtschaft war ich immer zu erreichen. Vor ihrem 18. Geburtstag meldete ihre Mutter, dass mich meine Tochter sprechen möchte. Statt meine Tochter meldete sich aber nur das Jugendamt, dass die Unterhaltszahlungen bis zum 21. Lebensjahr weiterhin regeln wollte. Und irgendwann wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Zahlungen aussetzen sollte. Jetzt, wo endgültig kein Jugendamt mehr die Zahlungen vermittelt, ist der letzte Zweifel am ehrlichen Interesse an meiner Person verschwunden. Mädchen setzen sich doch schon in der Pubertät über den Willen ihrer Mütter hinweg, haben erste Freunde und fragen nach dem Vater.
Spätestens mit 18 hätte sie sich ihrer Mutter gegenüber durchsetzen können. Aber als 21jährige Frau möchte ich sie zu meinem eigenen Wohle nicht mehr kennen lernen. Ich behalte meine Tochter als 4jähriges Kind in Erinnerung und dabei wird es bleiben.
Sofern sie mich auf Zahlungen verklagen sollte, zu Recht oder Unrecht, werde ich meine finanzielle Situation einem Anwalt zur Durchsicht vorlegen und jegliche Forderungen abweisen lassen. Mag böse klingen, aber nach all den Jahren bin ich fertig mit dieser Sache.
Nach dem Scheidungstermin klagte sie das gesamte Sorgerecht ein und einige Zeit später musste ich noch einen Titel unterschreiben, weil ich anfangs mit den Unterhaltszahlungen nicht pünktlich nachkommen konnte. Ich hatte damals sogar ein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber, weil ich annahm, es würde ihr deswegen nicht gutgehen. Ich habe meine Tochter als liebes 4 jähriges Kind in Erinnerung und hatte sie über viele Jahre hinweg sehr vermisst.
Über meine Verwandtschaft war ich immer zu erreichen. Vor ihrem 18. Geburtstag meldete ihre Mutter, dass mich meine Tochter sprechen möchte. Statt meine Tochter meldete sich aber nur das Jugendamt, dass die Unterhaltszahlungen bis zum 21. Lebensjahr weiterhin regeln wollte. Und irgendwann wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Zahlungen aussetzen sollte. Jetzt, wo endgültig kein Jugendamt mehr die Zahlungen vermittelt, ist der letzte Zweifel am ehrlichen Interesse an meiner Person verschwunden. Mädchen setzen sich doch schon in der Pubertät über den Willen ihrer Mütter hinweg, haben erste Freunde und fragen nach dem Vater.
Spätestens mit 18 hätte sie sich ihrer Mutter gegenüber durchsetzen können. Aber als 21jährige Frau möchte ich sie zu meinem eigenen Wohle nicht mehr kennen lernen. Ich behalte meine Tochter als 4jähriges Kind in Erinnerung und dabei wird es bleiben.
Sofern sie mich auf Zahlungen verklagen sollte, zu Recht oder Unrecht, werde ich meine finanzielle Situation einem Anwalt zur Durchsicht vorlegen und jegliche Forderungen abweisen lassen. Mag böse klingen, aber nach all den Jahren bin ich fertig mit dieser Sache.