13-03-2014, 22:33
Ich bin der Meinung, ich liege dem Staat mit dem UVG und den Gerichtskosten der Vergangenheit schon genug auf der Tasche. Ich komme mit meinem Einkommen gut klar. Könnte mehr sein, klar. Aber reicht zum leben.
Zurück zur Frage. Wenn die Pfändung (ich nehme mal an Gerichtsvollzieher, der durch meine Wohnung spaziert) fruchtlos verläuft, muss ich doch eine EV abgeben oder nicht? Wenn ja, wie lange steht diese in der Schufa?
Ich besitze ein 20 Jahre altes Auto mit bald 500.000 Kilometern auf dem Buckel. Ich gehe davon aus, die Verwaltungs- und Transportkosten übersteigen den zu erwartenden Erlös um ein Vielfaches und kann es daher behalten?
Zurück zur Frage. Wenn die Pfändung (ich nehme mal an Gerichtsvollzieher, der durch meine Wohnung spaziert) fruchtlos verläuft, muss ich doch eine EV abgeben oder nicht? Wenn ja, wie lange steht diese in der Schufa?
Ich besitze ein 20 Jahre altes Auto mit bald 500.000 Kilometern auf dem Buckel. Ich gehe davon aus, die Verwaltungs- und Transportkosten übersteigen den zu erwartenden Erlös um ein Vielfaches und kann es daher behalten?