13-03-2014, 22:41
Das Auto werden die nicht wollen. Heutzutage pfänden Gerichtsvollzieher kaum mehr etwas, weil gebrauchte Waren fast immer wertlos sind. Dafür kann er gleich beim ersten Termin die Vermögensauskunft verlangen. Die kannst du verweigern, dann wird er mit der Drohung eines Haftbefehls herumtröten, §802g ZPO.