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UVG Rückforderung
#7
@Mario
Stimmt, die Samthandschuhe haben hier nicht alle an. Dafür sind die Vorschläge genausso direkt, wie der Ton.

Die Schulden hätten ja nicht sein müssen, wenn du frühzeitig die Aufstockung genutzt hättest. Da ist Schnee von übergestern, dennoch kannst du damit auch jetzt noch beginnen. Mit der Aufstockung besteht durchaus auch die Möglichkeit, die EV zu vermeiden - nicht sicher, aber evtl.

Bei 900 bleiben dir mindestens 260€ Freibetrag. Wenn du davon vielleicht 50 dem JA anbietest, werden die wohl möglicherweise auf die EV verzichten.

Dann sähe es wohl so aus:

Bedarf
400 Wohnung (???)
391 Regelsatz für dich
XX Regelsatz für die oder das Kind anteilig
------
ca. 843 ???

Einkommen
900 netto
- 272 laufender Unterhalt
- 260 Freibetrag
---------------
368 anrechenbar

ergo erhälst du ca. 475 vom Amt. Faktisch hast du ca. 1103 Euro in der Haushaltskasse.
(Natürlich sind die Beträge konkret mit deienr Situation durchzurechnen. )
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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UVG Rückforderung - von Mario - 13-03-2014, 22:05
RE: UVG Rückforderung - von p__ - 13-03-2014, 22:18
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