14-03-2014, 15:47
Wenn deine Kinder erst 9 und 12 Jahre alt sind, ist ihre Kritikfähigkeit noch nicht so weit entwickelt. In diesem Alter hatte ich noch berechtigte Hoffnung auf ein Happy End. Mit dieser Hoffnung hatte ich mich über Jahre hinweg ruhiggestellt, um mich nicht herunterziehen zu lassen. Ich hatte meine Tochter SEHR vermisst. Das Ergebnis sieht man leider erst am Ende einer verlorenen, langen Wartezeit.
Im Altersbereich von 16 Jahren sind Kinder keine Lämmer mehr, wenn sie halbwegs geistig auf der Höhe sind. Im Fernsehen und im Internet kann jedes heranwachsende Kind wahrnehmen, dass Vergangenes aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet, anders erscheinen kann. Und aller spätestens ab 18, im eigenverantwortlichen und geschäftsfähigem Alter können sie sich zu ihrem Vater bekannt haben. Das kann keine selbstsüchtige Mutter verhindern. Und wenn das Interesse eines bereits erwachsenen "Kindes" am Vater erst mit 21 aufkommt, ist der seelische Bezug nicht mehr glaubhaft zu machen. Von meiner Seite ist jegliche Empfindung verblasst. Ich betrachte meine erwachensene Tochter nur noch als juristische Person, die mein Leben mit gerichtlicher Hilfe auf den Kopf stellen könnte. Das kann ich mir aus Altersgründen nicht mehr erlauben. Deswegen hatte ich auch meine Frage zu meiner jetztigen Situation an die Mitglieder des Forums gerichtet.
Selbstverständlich hätte die Entwicklung des heranwachsenden Kindes einen anderen Verlauf nehmen können, wenn die Profis vom Gericht und Jugendamt den Vater, einfach als Vater respektieren würden. Und nicht ausschliesslich als Schuldner und Kassenschrank, im Sinne von Schuldig behandeln würden. Wenn ein Richter die Zukunft einer Eltern-/Kindbeziehung vorsetzlich zerstört, verbleibt die Verantwortung für die negativen Folgen beim Gericht. Es hat mich Jahre gekostet, mein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber als vollkommen unbegründet zu erkennen. Das Gericht hat meine jahrelange seelische Belastung zu verantworten. Wenn es heute noch wirklich um eine Vaterfigur ginge, darf diese Position gerne ein Richter übernehmen.
Im Altersbereich von 16 Jahren sind Kinder keine Lämmer mehr, wenn sie halbwegs geistig auf der Höhe sind. Im Fernsehen und im Internet kann jedes heranwachsende Kind wahrnehmen, dass Vergangenes aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet, anders erscheinen kann. Und aller spätestens ab 18, im eigenverantwortlichen und geschäftsfähigem Alter können sie sich zu ihrem Vater bekannt haben. Das kann keine selbstsüchtige Mutter verhindern. Und wenn das Interesse eines bereits erwachsenen "Kindes" am Vater erst mit 21 aufkommt, ist der seelische Bezug nicht mehr glaubhaft zu machen. Von meiner Seite ist jegliche Empfindung verblasst. Ich betrachte meine erwachensene Tochter nur noch als juristische Person, die mein Leben mit gerichtlicher Hilfe auf den Kopf stellen könnte. Das kann ich mir aus Altersgründen nicht mehr erlauben. Deswegen hatte ich auch meine Frage zu meiner jetztigen Situation an die Mitglieder des Forums gerichtet.
Selbstverständlich hätte die Entwicklung des heranwachsenden Kindes einen anderen Verlauf nehmen können, wenn die Profis vom Gericht und Jugendamt den Vater, einfach als Vater respektieren würden. Und nicht ausschliesslich als Schuldner und Kassenschrank, im Sinne von Schuldig behandeln würden. Wenn ein Richter die Zukunft einer Eltern-/Kindbeziehung vorsetzlich zerstört, verbleibt die Verantwortung für die negativen Folgen beim Gericht. Es hat mich Jahre gekostet, mein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber als vollkommen unbegründet zu erkennen. Das Gericht hat meine jahrelange seelische Belastung zu verantworten. Wenn es heute noch wirklich um eine Vaterfigur ginge, darf diese Position gerne ein Richter übernehmen.