14-03-2014, 17:37
Das mit dem Haus verstehe ich immer noch nicht.....;-)
Aber zurück zum Thema. Das Zitat aus dem Urteil ist recht interessant. Wir nehmen also einfach mal an, ein Richter würde sich von dem Urteil "beeindrucken" lassen ;-)
Dann heißt es, um der Sache nun näher zu kommen, in der Folge:
Heute spricht man nicht mehr von 3 Säulen, sondern von dem 3 Schichten-Modell
1. Schicht: Gesetzl. Rentenvers., berufsständische Versorgungswerke, Landwirtschaftl. Versorgungswerke, "Rürup"
2. Schicht: Betriebliche Alterversorgung, "Riester"
3. Schicht: Kapital-Lebensversicherung und alles was sich sonst so noch auf dem Markt tummelt. Aktien etc etc
Mit Deinen 20% sieht es jetzt schlecht aus, es sei denn, er schließt eine "Rürup-Rente" ab, was natürlich möglich ist.
Jetzt bleiben die restlichen 4% übrig. Hier müsste er dann also ein Produkt aus Schicht 2 nachweisen.
Das wäre die Vorgehensweise analog obigen Urteils.
Da ich die fachliche Inkompetenz deutschen Richtertums in diese Richtung schon kennen gelernt habe, wage ich zu bezweifeln, ob ein damit konfrontierter Richter nicht völlig überfordert wäre.
Aber zurück zum Thema. Das Zitat aus dem Urteil ist recht interessant. Wir nehmen also einfach mal an, ein Richter würde sich von dem Urteil "beeindrucken" lassen ;-)
Dann heißt es, um der Sache nun näher zu kommen, in der Folge:
Heute spricht man nicht mehr von 3 Säulen, sondern von dem 3 Schichten-Modell
1. Schicht: Gesetzl. Rentenvers., berufsständische Versorgungswerke, Landwirtschaftl. Versorgungswerke, "Rürup"
2. Schicht: Betriebliche Alterversorgung, "Riester"
3. Schicht: Kapital-Lebensversicherung und alles was sich sonst so noch auf dem Markt tummelt. Aktien etc etc
Mit Deinen 20% sieht es jetzt schlecht aus, es sei denn, er schließt eine "Rürup-Rente" ab, was natürlich möglich ist.
Jetzt bleiben die restlichen 4% übrig. Hier müsste er dann also ein Produkt aus Schicht 2 nachweisen.
Das wäre die Vorgehensweise analog obigen Urteils.
Da ich die fachliche Inkompetenz deutschen Richtertums in diese Richtung schon kennen gelernt habe, wage ich zu bezweifeln, ob ein damit konfrontierter Richter nicht völlig überfordert wäre.