15-03-2014, 10:53
@blue, @nappo
KU wurde vom JA berechnet. Monatliche Brutto wurde bereinigt und daraus hat sich ergeben, das mein Freund nur 105% schuldet. Es erklärt sich deswegen, dass er noch für das Haus Kredit bezahlt hat, wo seine Ex mit Kids wohnt. Diese Belastung wird jetzt nicht mehr geben, da die Madame die Finansierung für's gemeinsame Haus übernimmt und ihn aus dem Kredit entlässt. In Zahlen wären es 1000 EU. Diese 1000 EU muss man jetzt zwischen alle Beteiligten neu verteilen. Die Madame will dieses Geld für sich beanspruchen als Nachehelichen Unterhalt, mein Freund will das Geld natürlich für sich haben, in dem er seine Altersvorsorge aufbauet. Er zahlt momentan nur 2 Versicherungen (Vermögensbildende) für gesamt 210 EU. Das ist natürlich viel zu wenig. Deswegen waren bei uns die Überlegungen, ob er eine Eigentumswohnung kauft.
@Theo
Du hast natürlich recht. OLG ist kein Gesetzt, allerding OLG hat sich auf BGH, FamRZ 2007, 117 ff.; 1532 ff. und FamRZ 2008, 963 in diesem Urteil berufen. Und was 4% angeht, es ist auch so eine Sache, wenn Mindestunterhalt für Kids nicht geleisten wird, oder im Falle des Ehegatten Unterhalts die Existenz minimum nicht erreicht wird, dann die 4% werden nicht voll berücksichtigt ( BGH mit Urteil vom 30.01.2013 - XII ZR 158/10). Aber 20% auf Überschuss (Brutto-BeitragbemessungsGrenze) gehören zur primäre Altersvorsorge.
@nappo
ich schätze, dass eine Wohnung auch als primäre altersvorsorge annerkannt werden kann. Wenn man das hier liest (BGH, Urt. v. 27.05.2009 - XII ZR 78/08, FamRZ 2009, 1300; BGH, Urt. v. 05.03.2008 - XII ZR 22/06, DRsp Nr. 2008/8712 = FamRZ 2008, 963; 2007, 879; OLG Hamm, Urt. v. 30.10.2008 - 2 UF 43/08, DRsp Nr. 2008/23684 = FamRZ 2009, 981, 984).
Auserdem bestand diese Vorsorgeart auch in der Ehe. (In dem er gemeinsames Haus bezalt hat)
LG Lelja
KU wurde vom JA berechnet. Monatliche Brutto wurde bereinigt und daraus hat sich ergeben, das mein Freund nur 105% schuldet. Es erklärt sich deswegen, dass er noch für das Haus Kredit bezahlt hat, wo seine Ex mit Kids wohnt. Diese Belastung wird jetzt nicht mehr geben, da die Madame die Finansierung für's gemeinsame Haus übernimmt und ihn aus dem Kredit entlässt. In Zahlen wären es 1000 EU. Diese 1000 EU muss man jetzt zwischen alle Beteiligten neu verteilen. Die Madame will dieses Geld für sich beanspruchen als Nachehelichen Unterhalt, mein Freund will das Geld natürlich für sich haben, in dem er seine Altersvorsorge aufbauet. Er zahlt momentan nur 2 Versicherungen (Vermögensbildende) für gesamt 210 EU. Das ist natürlich viel zu wenig. Deswegen waren bei uns die Überlegungen, ob er eine Eigentumswohnung kauft.
@Theo
Du hast natürlich recht. OLG ist kein Gesetzt, allerding OLG hat sich auf BGH, FamRZ 2007, 117 ff.; 1532 ff. und FamRZ 2008, 963 in diesem Urteil berufen. Und was 4% angeht, es ist auch so eine Sache, wenn Mindestunterhalt für Kids nicht geleisten wird, oder im Falle des Ehegatten Unterhalts die Existenz minimum nicht erreicht wird, dann die 4% werden nicht voll berücksichtigt ( BGH mit Urteil vom 30.01.2013 - XII ZR 158/10). Aber 20% auf Überschuss (Brutto-BeitragbemessungsGrenze) gehören zur primäre Altersvorsorge.
@nappo
ich schätze, dass eine Wohnung auch als primäre altersvorsorge annerkannt werden kann. Wenn man das hier liest (BGH, Urt. v. 27.05.2009 - XII ZR 78/08, FamRZ 2009, 1300; BGH, Urt. v. 05.03.2008 - XII ZR 22/06, DRsp Nr. 2008/8712 = FamRZ 2008, 963; 2007, 879; OLG Hamm, Urt. v. 30.10.2008 - 2 UF 43/08, DRsp Nr. 2008/23684 = FamRZ 2009, 981, 984).
Auserdem bestand diese Vorsorgeart auch in der Ehe. (In dem er gemeinsames Haus bezalt hat)
LG Lelja