15-03-2014, 17:54
Hallo,
entschuldigt, dass ich da nochmals nachfragen muss:
Hat KM das Recht, die Abholung durch den Onkel prinzipiell abzulehnen? (auch wenn KM darüber informiert ist)
Hintergrund: Ich befürchte einen erneuten Versuch das Umgangsrecht einzuschränken à la der Vater holt das Kind aufgrund der wieder aufgenommenen Berufstätigkeit (war erwerbslos) nicht ab und nimmt den Umgang damit nicht "richtig" wahr.
Ich befürchte daher, dass man den Umgangsbeginn nun von Do. auf Freitag verschieben möchte und einen Vorwand sucht.
Danke euch.
entschuldigt, dass ich da nochmals nachfragen muss:
Hat KM das Recht, die Abholung durch den Onkel prinzipiell abzulehnen? (auch wenn KM darüber informiert ist)
Hintergrund: Ich befürchte einen erneuten Versuch das Umgangsrecht einzuschränken à la der Vater holt das Kind aufgrund der wieder aufgenommenen Berufstätigkeit (war erwerbslos) nicht ab und nimmt den Umgang damit nicht "richtig" wahr.
Ich befürchte daher, dass man den Umgangsbeginn nun von Do. auf Freitag verschieben möchte und einen Vorwand sucht.
Danke euch.