15-03-2014, 20:30
Ich denke, das kann sie grundsätzlich; einen Herausgabeanspruch hast mMn nur Du persönlich. Ich weiß ja auch nicht, was in Eurer Umgangsvereinbarung drinsteht. Im Zweifel mußt Du halt die Übergabemodalitäten gerichtlich regeln lassen... Aber wie schon geschrieben: Was soll das bei einem 14Jährigen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...