16-03-2014, 00:20
-MMn wäre eine Tilgungsaussetzung denkbar, wenn dafür eine spätere (Teil-)ablösung möglich ist.
-Im Zweifel wäre ja nur der Erhöhungsbetrag zu titulieren.
-Im Zweifel wäre ja nur der Erhöhungsbetrag zu titulieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...