16-03-2014, 13:17
(16-03-2014, 13:08)Jessy schrieb: Hm - ich glaube nicht, dass die Abholung durch einen BEKANNTEN Dritten einen ausreichenden Grund darstellt, Umgang zu verweigern,...
Die Mutter verweigert den Umgang ja nicht; bei späterer Abholung durch den Vater hatte sie ja keine Einwände.
Es geht lediglich darum, an wen sie den Jungen herausgibt - und darauf hat mMn nur der Vater einen nicht übertragbaren Anspruch.
Wer nicht taktet, wird getaktet...