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Neue Freundin, Ex mit Umgang nicht einverstanden.
#5
Moin mooob.

Dein Eingangsbeitrag macht auf mich den Eindruck, daß Du keinen festen Stand hast, Dich krumm, statt gerade machst, DICH vergißt, statt gut auf DICH zu achtest. Es wäre vermutlich nicht schlecht, hierzu stärkende Hilfen zu suchen.

Du und die Kinder, ihr bildet eine Familie, habt einen grundrechtlichen Anspruch auf Schutz der Familie und einen menschenrechtlichen auf Achtung Eures Familienlebens!
Du und Deine Kinder, Ihr habt aus dem Umgangsrecht gegenseitig Ansprüche und Pflichten. Diese sehr strengen Ansprüche leiten sich aus Elternrechten und Pflichten des Art. 6 GG und konkret aus § 1684 BGB ab.

Laut Rechtsprechung muß die Mutter den Umgang nicht nur zulassen, sondern sie hat diesen sogar mit allen pädagogischen Mitteln zu fördern und entsprechend positiv auf die Kinder einzuwirken. Keinesfalls darf sie gegen ihre Wohlverhaltenspflicht verstoßen.
Was Du während des Zusammenlebens mit Deinen Kindern machst, das geht die Mutter genauso wenig an, wie umgekehrt Du ihr Vorschriften machen kannst.


Ich denke, Du solltest mit der Mutter zügig eine verbindliche Elternvereinbarung zum Umgangsrecht treffen und für ein durchsetzbares Umgangsrecht sorgen.

Dazu hat sich der sog. 'Dreisprung' bewährt:

Zunächst machst Du Dir Gedanken, welche Umgangsregelung von Dir zuverlässig organisiert werden kann. Dann

- Bitte an die Mutter, einer von Dir ausgearbeiteten Umgangsregelung zuzstimmen. Reaktionszeit 10 Tage.

Führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, dann
- Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Vermittlung zum Umgangsrecht, Reaktion innerhalb 14 Tagen erbitten.

Führt auch das nicht weiter, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts für beide Kinder und beiden Kindern einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Das Gericht folgt einem gesetzlichen Beschleunigungsgebot.

Beim älteren Kind wird es etwas schwieriger werden, beim jüngeren Kind sehe ich weniger Probleme, den Umgang durchzusetzen.

Wir können Dir in allen drei Schritten bei der Formulierung einer Elternvereinbarung, den Schriftzsätzen und Anträgen behilfich sein. Für eine Stabilisierung Deines gesundheitlichen Zustandes ist Dein Hausarzt die erste Adresse.

Gruß vom Skipper
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RE: Neue Freundin, Ex mit Umgang nicht einverstanden. - von Skipper - 16-03-2014, 15:25

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