17-03-2014, 01:53
Kurze Frage bitte:
Seit 27.2 läuft der Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge. (Zustellungsdatum bei der KM)
Hatte eigentlich erwarte, daß das Amtsgericht mir mitteilt, wie lange z.B. die Einspruchsfrist der Mutter sein wird.
Sollte sich so zwischen 2 und 4 Wochen bewegen, oder?
Müssen das die Herren und Damen Richter mir nicht entsprechend weitergeben?
Die Km boykottiert natürlich aktuell wieder die einvernehmlich getroffene Umgangsregelung.
Würde gern wissen, wie lang ich mit dem nächsten Antrag noch warten muss...
Und wenn Sie doch Einspruch einlegt, wie lange wird das bis zur mündlichen Verhandlung dann dauern?
Grüße und Danke LNB
Seit 27.2 läuft der Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge. (Zustellungsdatum bei der KM)
Hatte eigentlich erwarte, daß das Amtsgericht mir mitteilt, wie lange z.B. die Einspruchsfrist der Mutter sein wird.
Sollte sich so zwischen 2 und 4 Wochen bewegen, oder?
Müssen das die Herren und Damen Richter mir nicht entsprechend weitergeben?
Die Km boykottiert natürlich aktuell wieder die einvernehmlich getroffene Umgangsregelung.
Würde gern wissen, wie lang ich mit dem nächsten Antrag noch warten muss...
Und wenn Sie doch Einspruch einlegt, wie lange wird das bis zur mündlichen Verhandlung dann dauern?
Grüße und Danke LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet