17-03-2014, 12:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Deutscher, meine Frau Spanierin.
Nach der Hochzeit/Eheschließung in Valenzia sofort und dauernd in Deutschland gelebt.
Wird ein deutsches Gericht den Güterstand "Gütertrennung" anerkennen?
Anderes wurde jedenfalls zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht vereinbart. Gütertrennung ist der allgemein gültige Güterstand in der Region Valenzia, wenn also nichts anderes vereinbart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Udo
ich bin Deutscher, meine Frau Spanierin.
Nach der Hochzeit/Eheschließung in Valenzia sofort und dauernd in Deutschland gelebt.
Wird ein deutsches Gericht den Güterstand "Gütertrennung" anerkennen?
Anderes wurde jedenfalls zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht vereinbart. Gütertrennung ist der allgemein gültige Güterstand in der Region Valenzia, wenn also nichts anderes vereinbart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Udo