17-03-2014, 12:30
Hallo Udo,
willkommen im Forum. Es dürfte der letzte gemeinsame Wohnsitz als Scheidungsrecht in Anbetracht kommen. Da Deine Frau Spanierin ist und Du Deutscher und Ihr beide in Deutschland gewohnt habt, sollte hier deutsches Recht zum Tragen kommen (letzter gemeinsamer Wohnsitz). Nach deutsches Recht ist die Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes explizit, mit einem Ehevertrag, welcher vor einem Notar abgeschlossen worden ist und auch beurkundet ist, vereinbart ist.
Letztendlich solltest Du jedoch einen Anwalt einschalten, der dies nochmal genau klärt.
Meiner Ansicht nach wirst Du die Gütertrennung nicht durchbekommen.
Gruß
Pennfred
willkommen im Forum. Es dürfte der letzte gemeinsame Wohnsitz als Scheidungsrecht in Anbetracht kommen. Da Deine Frau Spanierin ist und Du Deutscher und Ihr beide in Deutschland gewohnt habt, sollte hier deutsches Recht zum Tragen kommen (letzter gemeinsamer Wohnsitz). Nach deutsches Recht ist die Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes explizit, mit einem Ehevertrag, welcher vor einem Notar abgeschlossen worden ist und auch beurkundet ist, vereinbart ist.
Letztendlich solltest Du jedoch einen Anwalt einschalten, der dies nochmal genau klärt.
Meiner Ansicht nach wirst Du die Gütertrennung nicht durchbekommen.
Gruß
Pennfred