Aus dem doppelten Kinderfeibetrag errechnet sich der sog. euphemistische Mindestunterhalt nach §1612a BGB:
Jetzt: 2 x 2184 = 4368€ / 12 Monate = 364 - 92 hälftiges Kindergeld = 272€ Mindestunterhalt mittlere Alterstufe.
DJB-Vorschlag: 2 x 2220 = 4440 / 12 Monate = 370 - 92 hälftiges Kindergeld = 278€ Mindestunterhalt, d.h. 6 Euro Erhöhung in der untersten Stufe, weiter oben natürlich mehr.
Man könnte diesen DJB-Vorschlag ausnahmsweise für recht moderat halten, entspricht er doch gerade der Erhöhung der SBGII-Sätze, wo für ein Kind von 6-14 ebenfalls zu Jahresbeginn um 6€ erhöht wurde (von 255 auf 261€).
Jetzt: 2 x 2184 = 4368€ / 12 Monate = 364 - 92 hälftiges Kindergeld = 272€ Mindestunterhalt mittlere Alterstufe.
DJB-Vorschlag: 2 x 2220 = 4440 / 12 Monate = 370 - 92 hälftiges Kindergeld = 278€ Mindestunterhalt, d.h. 6 Euro Erhöhung in der untersten Stufe, weiter oben natürlich mehr.
Man könnte diesen DJB-Vorschlag ausnahmsweise für recht moderat halten, entspricht er doch gerade der Erhöhung der SBGII-Sätze, wo für ein Kind von 6-14 ebenfalls zu Jahresbeginn um 6€ erhöht wurde (von 255 auf 261€).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #