18-03-2014, 11:37
Ich hatte Übernachtungsumgang, da war mein Sohn 2 3/4 Jahre - wegzogen war die Mutter mit ihm, als er 2 1/2 war.
Ich denke ´mal, es käme hier darauf an, dies als ausschließlich dem Kindeswohl geschuldet zu argumentieren - z. B. unter den Vorbehalt stellen, dass die Kleine sich dabei wohl fühlt und hierüber vielleicht regelmäßige kinderärztliche Überprüfung anbieten.
Ich denke ´mal, es käme hier darauf an, dies als ausschließlich dem Kindeswohl geschuldet zu argumentieren - z. B. unter den Vorbehalt stellen, dass die Kleine sich dabei wohl fühlt und hierüber vielleicht regelmäßige kinderärztliche Überprüfung anbieten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...