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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
das wird noch merkwürdiger.
Die KM hatte nämlich eine Stellungnahme abgegeben die auch ca. 3 Wochen bei Gericht rumlag. Hat der Richter wohl übersehen. Die Ablehnung mit der erwähnten Begründung und Stellungnahme trudelten gleichzeitig beim Anwalt ein.
Die Stellungnahme der Mutter ist jedenfalls so was von lächerlich. Ich könnte mir vorstellen das die Mutter der gemeinsamen Sorge im Verfahren zustimmt. Wenn sie jetzt der gemeinsamen Sorge zustimmt bekommt sie keine VKH mehr und müsste die Anwältin selber behzahlen. Dazu hat die Anwältin auch keine Lust. Ex zahlt höchstens 20 Euro Rate pro Monat. Ich glaube Ex und ihre Anwältin haben auch nicht damit gerechnet das VKH abgelehnt wird.
Wenn ein Richter demenzkrank wird fällts wahrscheinlich nicht auf. Die dürfen machen was sie wollen.

@Sorglos

hab ich gemacht. Der Vkh Antrag wurde erst gestellt als ein Termin feststand. Der Termin wurde aber verschoben.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Absurdistan - 18-03-2014, 15:50
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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