19-03-2014, 10:36
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für die rasche und fundierte Antwort.
Da ich durch Heirat in Valenzia die Gütertrennung gewählt habe (jedenfalls nichts anderes explizit gewählt wurde),
meinte ich, dass durch Ort der Scheidung dies ja nicht "überschrieben"/verändert werden kann.
Das Scheidungsrecht in Deutschland kennt diesen Güterstand ja auch und müßte ihn wohl akzeptieren.
Inwieweit könnte die sofortige und dauerhafte Wohnsitz Deutschland die Güterstandswahl nach spanischen Recht außer Kraft setzen?
Mit freundlichen Grüßen
Udo
vielen Dank für die rasche und fundierte Antwort.
Da ich durch Heirat in Valenzia die Gütertrennung gewählt habe (jedenfalls nichts anderes explizit gewählt wurde),
meinte ich, dass durch Ort der Scheidung dies ja nicht "überschrieben"/verändert werden kann.
Das Scheidungsrecht in Deutschland kennt diesen Güterstand ja auch und müßte ihn wohl akzeptieren.
Inwieweit könnte die sofortige und dauerhafte Wohnsitz Deutschland die Güterstandswahl nach spanischen Recht außer Kraft setzen?
Mit freundlichen Grüßen
Udo